Klinikdebatte: Verändert der Zukunftsausschuss nur die Arbeitsweise oder auch die demokratischen Entscheidungswege?

Eine Einordnung der aktuellen Debatte und warum der Kreistag mehr ist als ein Abnick-Gremium


ELBE-ELSTER. „Neue Linie verändert Klinikplanung“. So titelte die Printausgabe der Lausitzer RUNDSCHAU am 8. Juli. Wer diese Überschrift liest, könnte annehmen, die Weichen seien bereits neu gestellt. Doch das stimmt nicht.

Landrat Marcel Schmidt kündigt lediglich eine neue Aufbaustruktur und einen Zukunftsausschuss als neues, von ihm gewünschtes Steuerungsinstrumente an. Das kann sinnvoll sein. Aber bevor man über Lösungen spricht, stellt sich die Frage: Was soll sich warum ändern?

 

Zunächst ein Blick auf die heutige Struktur

 

Nicht selten kursieren Vorstellungen davon, dass das Elbe-Elster-Klinikum eine Art Abteilung der Kreisverwaltung sei. Das ist falsch. Das Klinikum ist eine eigenständige GmbH.

Vereinfacht sieht die Aufgabenverteilung so aus:

 

Der Landkreis ist Eigentümer (Gesellschafter) des Klinikums. Der Landrat vertritt ihn.
Der Kreistag legt die politischen Leitplanken fest und trifft die grundlegenden Entscheidungen für das Klinikum.
Der Aufsichtsrat, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreistagsfraktionen, kontrolliert und begleitet die Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung trägt die operative und strategische Verantwortung, vertritt das Haus nach außen und führt das Klinikum im täglichen Betrieb.

Nach Bekanntwerden der Schließungspläne einzelner Stationen in Herzberg und Finsterwalde vor drei Jahren wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet. Ihr Auftrag war überschaubar: Kommunen, Landkreis und Klinik sollten während der schwierigen Richtungsdebatte enger miteinander Gespräche führen. Sie war also in erster Linie ein Kommunikationsinstrument, kein Leitungsorgan. Und nun?

 

Jetzt soll ein Zukunftsausschuss entstehen. Doch genau an dieser Stelle beginnen für mich die eigentlichen Fragen.

  • Welche konkreten Aufgaben übernimmt dieser Ausschuss?
  • Berät er oder steuert er? Bereitet er Entscheidungen vor? Oder entscheidet er am Ende selbst?

Und ebenso wichtig:

  • Wer beruft seine Mitglieder?
  • Nach welchen Kriterien?
  • Wem berichtet er?
  • Wer kontrolliert das gewünschte Budget? Wo kommt es her?
  • Wo endet seine Verantwortung und wo beginnt die Verantwortung von Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Kreistag?

Ich stelle diese Fragen nicht aus Misstrauen. Sondern, um eine Idee von der geplanten Organisation zu bekommen. Denn je größer ein Projekt ist, desto klarer müssen Zuständigkeiten und Befugnisse beschrieben werden.

 

Ein Blick über den Tellerrand

Ich habe recherchiert, wie andere Landkreise vergleichbare Klinikreformen organisiert haben. Das Ergebnis überrascht.

Freising (Bayern): Nach einer Klinikkrise richtete der Aufsichtsrat eine befristete Task Force ein. Sie arbeitete im Auftrag des Aufsichtsrates und berichtete anschließend wieder dem Aufsichtsrat und Kreistag.

Ostfriesland: Zuerst entschieden Kreistag und Stadtrat über den grundsätzlichen Weg. Danach gründeten sie gemeinsam eine Trägergesellschaft, die das Projekt plante und umsetzte. Die neue Projektorganisation wurde also auf Grundlage demokratischer Beschlüsse aufgebaut und klar in die bestehende Struktur eingeordnet, es wurde kein zusätzliches Gremium zwischen Politik und Klinik geschaltet.

Klinikum Hochrhein: Auch dort blieb die Rollenverteilung erhalten: Gesellschafter steuert, Aufsichtsrat kontrolliert, Geschäftsführung führt. Externe Fachleute unterstützten selbstverständlich das Projekt, ohne eine zusätzliche dauerhafte Steuerungsebene einzurichten.

Klinikverbund Diepholz: Für den Bau eines Zentralklinikums wurden keine zusätzlichen politischen Steuerungsgremien geschaffen. Im Gegenteil. Der Aufsichtsrat stärkte die bestehende Unternehmensführung. Später kam eine breiter aufgestellte Direktion mit ärztlicher, pflegerischer und kaufmännischer Leitung hinzu, die Verantwortung blieb jedoch in der bestehenden GmbH-Struktur verankert.

 

Gemeinsam haben alle Beispiele eines: Große Klinikprojekte brauchen: Fachwissen, Projektsteuerung und externe Beratung.

Aber diese Instrumente werden fast immer in die bestehende Organisationsstruktur eingeordnet, nicht daneben. Deshalb beschäftigt mich gerade unter dem herrschenden Handlungsdruck, den auch der Status-Report der Firma Forvis Masars bescheinigte, vor allem eine Frage:

 

Beschleunigt die Einrichtung des sogenannten Zukunftsausschusses die Umsetzung der Klinikpläne? Oder wird ihre Entwicklung zunächst selbst zum nächsten, möglicherweise Zeit verschlingenden Projekt?

Diese Frage ist nicht gegen den Zukunftsausschuss gerichtet. Vielleicht wird genau solch ein Gremium gebraucht. Vielleicht aber auch nicht. Bevor wieder neue Strukturen entstehen, müssen sie den Menschen verständlich erklärt werden. Beim nächsten Kreistag am 12. Oktober wird ein solcher Versuch unternommen. Alle Seiten attestieren einen erheblichen Handlungsdruck. Umso weniger verstehe ich, warum ausgerechnet die Klärung der künftigen Organisationsstruktur des Klinikums mehr als ein Vierteljahr Zeit haben soll.

 

Was ich mir wünsche

Fest steht für mich, ich wünsche mir keine weitere Grundsatzdebatte. Und damit bin ich nicht allein. Ich wünsche mir Klarheit. Klarheit darüber, wer künftig welche Verantwortung trägt, wie sich der Zukunftsausschuss in die bestehende GmbH-Struktur einfügen soll, wie Aufsichtsrat und Kreistag künftig eingebunden werden, und wie verhindert wird, dass Verantwortlichkeiten doppelt oder unklar werden.

 

Denn eines kommt mir bei dieser Diskussion viel zu kurz:

 

Es ist der Kreistag, der im Namen der Bürgerinnen und Bürger über die grundlegende Richtung entscheidet. Alle weiteren Strukturen müssen diesem demokratischen Auftrag dienen.

Der Kreistag gibt damit den Auftrag. Der Landrat als Verwaltungschef, Aufsichtsrat und Geschäftsführung setzen ihn um.

 

Auf diesem Weg wurde die Richtungsentscheidung für das Zentralklinikum getroffen und ein zweites Mal bestätigt. Der Förderantrag für das Zentralklinikum läuft. Das Land Brandenburg und die Krankenkassen unterstützen das Vorhaben. Gerade deshalb sollten wir uns auch fragen, welches Bild wir derzeit nach außen vermitteln.

 

Wir diskutieren über neue Aufbaustrukturen, neue Budgets und ein anderes, meines Wissens noch nicht erprobtes Steuerungsmodell. Das mag intern manchmal sinnvoll sein. Öffentlich könnte jedoch auch ein anderer Eindruck entstehen: Konzentriert sich der Landkreis auf die Umsetzung seiner gefassten Pläne oder ordnet er sich gerade noch einmal neu? Ich weiß nicht, wie diese Diskussion außerhalb des Landkreises wahrgenommen wird. Deshalb formuliere ich bewusst keine Behauptung. Aber ich möchte diesen Gedanken ausgesprochen haben.

 

 

Denn wer Fördermittel in dreistelliger Millionenhöhe ausgibt, erwartet zu Recht,

dass die, die es erhalten sollen, an einem Strang ziehen.

Dass Ziele, Verantwortlichkeiten und Projektorganisation verlässlich sind.

Gerade jetzt sollten wir jedes Signal vermeiden,

das Zweifel an unserer gemeinsamen Umsetzungsfähigkeit wecken könnte.

 

Stephanie Kammer 

Transparenzhinweis:
Ich bin parteilose Kreistagsabgeordnete der Wählergruppe HerzbergZählt und Mitglied der Kreistagsfraktion CDU/HZ. Der Beitrag gibt meine persönliche Einschätzung wieder.